Impressum

Firmenanschrift

Steus Logistik
Inh. Daniel Schiffmacher
Elly-Beinhorn-Strasse 3
73760 Ostfildern
Tel. +49 7158 - 172 8555
E.Mail.  [email protected]
Internet://klar-schiff-macher.de

Zweigniederlassung / Asslar

StrNr. 039 865 02020 Finanzamt Wetzlar

Ust-IdNr. DE340398316

Copyright 2017 S.T.E.U.S. – All rights reserved.
Copyright 2017 Steus Logistik – All rights reserved. 

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Wir arbeiten ausschliesslich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziff. 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf EUR 5,- je kg. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte je kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf EUR 1,0 bzw. 2,0 Mio oder 2 Sonderziehungsrechte/kg, je nach dem welcher Betrag höher ist.



1.  Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Falschangaben
Der Möbelspediteur hält sich das Recht vor, bei falsch Angaben durch den Auftraggeber die sich auf 
falsche Bezugsdaten bei der Auftragsannahme auswirken, die Dienstleistung vor Ort unverzüglich zu beenden. 
Anfahrtskosten und Verdienstausfall sind in diesem Fall mit der Anzahlung abgegolten. 

3. Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der 
verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. 
Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. 
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.


4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.


5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf 
Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung 
abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teil- zahlungen auf entsprechende Anforderung direkt 
an den Möbelspediteur auszuzahlen.


6. Transportversicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie 
z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für 
den Transport sichern zu lassen. Zur Über- prüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur 
nicht verpflichtet.


7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von 
Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Ausfallfracht
Bei Absage nach mündlicher oder schriftlicher Zusage, seitens des Kunden fallen 75 % des vereinbarten Frachtpreises an.